Vorsorgeuntersuchungen bei Jugendlichen
Möchten Jugendliche unter 18 Jahren eine gewerbliche Tätigkeit als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin aufnehmen, schreibt das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend zuvor eine ärztliche Untersuchung vor, die auch in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss.